FÜHRERSCHEINRECHT

Probleme mit dem Führerschein?

RECHTSANWALT FÜHRERSCHEIN WIEN - Mag. Camillo RaabeSie haben von der Behörde eine Aufforderung zur Rechtfertigung im Verwaltungsstrafverfahren erhalten und überlegen, ob Sie zur Einvernahme bei der Behörde besser mit oder ohne Rechtsanwalt hingehen sollen oder ob Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben sollen?

Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie umfassend. Schon die ersten Aussagen bei der Einvernahme bei der Behörde sind die gefährlichsten und zugleich wichtigsten und können entscheidenden Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Ziehen Sie daher rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt bei.

Es gibt Fälle in denen vor dem Entzug der Lenkberechtigung  das Verwaltungsstrafverfahren abgeschlossen sein muss. Ist dieses Verfahren negativ ausgegangen, kann die Einleitung des Führerscheinentzugsverfahrens aber nicht mehr verhindert werden.

Im Notfall erreichen Sie mich auch außerhalb der Kanzleizeiten

Es ist daher unbedingt erforderlich bereits im Verwaltungsstrafverfahren den Tatvorwurf (z.B.:Alkoholisierung, Drogenkonsum, etc.) zu bestreiten, da es im Führerscheinentzugsverfahren oft zu spät ist.

Der Entzug der Lenkberechtigung droht beispielsweise bei Alkoholisierung, Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz, stark überhöhter Geschwindigkeit oder gefährlichen Verhalten in Straßenverkehr.

Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten ausführlich beraten!

Ihr Mag. Camillo Raabe

-Ihr Rechtsanwalt für Führerscheinrecht in Wien-